Grenzübergang Bögelhuus – Lille Jyndevad: Grenzübergänge Deutschland – Dänemark

Der Grenzübergang Bögelhuus–Lille Jyndevad verbindet Deutschland mit Dänemark und ist erst seit Beginn des Schengener Abkommens im Jahr 2001 für die Allgemeinheit nutzbar. Bögelhuus selbst gehört zur kleinen Gemeinde Weesby. Der Grenzübergang stand einst lediglich für die Anwohner im Umkreis von fünf Kilometer zur Verfügung, sie durften den Posten in der letzten Epoche vor Grenzöffnung in der Regel sogar ohne Kontrolle passieren. Nutznießer waren vor allem die ortsansässigen Landwirte beider Seiten.

Entsprechend klein ist der Grenzübergang Bögelhuus – Lille Jyndevad und auch die Straße, die zwischen den Feldern nach Lille Jyndevad führt. Eine kleine Baracke wartet auf ihren vollständigen Verfall, sie war einst Unterstand für die Grenzbeamten. Heute weist in dänische Richtung ein großes Verkehrsschild mit den üblichen Geschwindigkeitsmerkmalen hin und neuerdings auch einer der Kennzeichenscanner, die es mittlerweile an jedem Grenzübergang gibt. Und nicht selten trifft man auch an diesem abgelegenen Ort auf zivile oder sichtbare Streifenwagen der dänischen Polizei. Wer also meint, den offiziellen Kontrollposten auf solchen Wegen ausweichen zu können, irrt.

Beidseitig der Grenze prägt die Landwirtschaft die Umgebung, auf deutscher Seite vor allem die Viehwirtschaft und im dänischen Bereich der Ackerbau. Flach und weitläufig geht es hier zu, nur schmale Baumstreifen bieten Abwechslung am Horizont. Die Umgebung ist sehr dünn besiedelt.

Geschichte am Grenzübergang Bögelhuus – Lille Jyndevad

Die Anwohner im Umkreis von fünf Kilometern des Grenzübergang Bögelhuus – Lille Jyndevad hatten einen zusätzlichen Eintrag im Reisepass oder Personalausweis, das war sozusagen der Freifahrt-Schein für diesen Durchgang. Da die Landwirtschaft schon lange grenzüberschreitend kooperierte, hat man auch für Arbeitspferde Dokumente ausgestellt, in denen beispielsweise Rasse, Größe, Alter und individuelle Merkmale genannt wurden. Für Kühe gab es so etwas nicht. Und das konnte durchaus mal zu Diskussionen und Handlungen führen.

So verschwand zum Beispiel in den 1950er Jahren eine der Kühe eines Bauern. Sie war ohne Papiere und schon gar nicht mit der erforderlichen Genehmigung nach Dänemark ausgereist. Das fiel aber einem aufmerksamen und hilfsbereiten dänischen Zollbeamten auf, er selbst führte sie wieder zurück zur Grenze, die sie illegal passiert hatte. Ganz unbürokratisch wollte er sie dem deutschen Bauern wieder übergeben, hat aber nicht die Rechnung mit der deutschen Gründlichkeit gemacht. Denn die deutschen Zöllner konnten die Rückführung nicht ohne Dienstweg genehmigen.

Die Sache musste also dem Vorgesetzten gemeldet werden. Nun musste die Kuh in Quarantäne- natürlich auf dänischem Gebiet. Ein deutscher Zollkommissar und ein dänischer Oberzöllner unternahmen sodann eine Dienstreise zur Klärung des Sachverhaltes und ließen dem Bauern unverzüglich wieder die Kuh zukommen. Dem deutschen Zöllner wurde aufgegeben, in Zukunft seine Vorgesetzten und alle Beteiligten nur noch mit wirklich wichtigen Dingen zu behelligen.

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