Die Geschichte der Flensburger Punkte – Das Kraftfahrbundesamt (KBA) in Flensburg

Die spannende Geschichte des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) hat ihren Ursprung in Flensburg. Seit 1958 erfasst diese Behörde Vergehen im Straßenverkehr in der bekannten „Verkehrssünderkartei“. Dies hat maßgeblich dazu beigetragen, dass die Zahl der Verkehrstoten in diesem Zeitraum deutlich zurückgegangen ist.

Moderne Verkehrssünden und die Verkehrssünderkartei:

Von Textnachrichten während der Fahrt über das Überfahren roter Ampeln bis hin zum rasenden Durchqueren von Tempo-30-Zonen – Verkehrssünden haben in unserer mobilen Gesellschaft erhebliche Auswirkungen. Personen, die bei solchen Vergehen von der Polizei erwischt werden, müssen in Flensburg mit Punkten rechnen. 

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg trägt diese Vergehen im Fahreignungsregister ein, das früher auch als Verkehrszentralregister (VZR) bekannt war. Am 2. Januar 1958 wurde die Verkehrssünderkartei ins Leben gerufen, als Antwort auf den rasanten Anstieg des Autoverkehrs und der schweren Unfälle. Doch das KBA in Flensburg hat weitaus mehr Aufgaben als nur das Erfassen von „Verkehrssündern“.

Die Geschichte des KBA reicht bis ins Jahr 1910:

Die Geschichte des legendären Registers beginnt tatsächlich schon im frühen 20. Jahrhundert. Bereits 1910 wurde eine Sammelstelle für Informationen über Kraftfahrzeugführer eingerichtet. Sie befand sich damals beim Berliner Polizeipräsidium und verzeichnete alle Personen, die ein Fahrzeug besaßen. Diese Stelle wurde 1934 um die Registrierung aller zugelassenen Fahrzeuge erweitert. Im Jahr 1937 kam eine weitere Abteilung hinzu, die einheitliche Sicherheitsstandards für Serienfahrzeuge und -komponenten umsetzte.

Die Gründung des KBA und der Umzug nach Flensburg:

Jahrzehnte später, am 4. August 1951, wurden alle drei Aufgaben mit der Gründung des KBA an einem Ort zusammengeführt. Die Alliierten hatten nach dem Zweiten Weltkrieg die Sammelstellen für Informationen über Fahrzeuge und deren Führer nach Bielefeld verlegt. So begann die neue Behörde ihre Arbeit zunächst dort. Schließlich, am 5. Mai, erfolgte der Umzug nach Flensburg-Mürwik.

Zunehmende Fahrzeugzahl und weniger Verkehrstote:

In den Anfangsjahren fokussierte sich das KBA darauf, Informationen über zugelassene Fahrzeuge und deren Halter zu sammeln. Im Laufe der Zeit erweiterte sich der Tätigkeitsbereich der Behörde hin zur Überprüfung und Überwachung. Die steigende Anzahl von Fahrzeugen und Verkehrsunfällen rückte die Verkehrssicherheit in den Fokus. 

Als Reaktion darauf beschloss der Bundesminister für Verkehr, Hans-Christoph Seebohm, 1957 das Verkehrszentralregister (VZR) einzuführen. Am 2. Januar 1958 nahm das KBA die Führung des Registers auf. Dort wurden in den kommenden Jahren schwerwiegende Verstöße wie der Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbote in personenbezogenen Akten festgehalten.

Einführung des Punktesystems sorgt für „Punkte in Flensburg“:

Das Punktesystem wurde 1974 eingeführt, nachdem das Statistische Bundesamt Anfang der 1970er-Jahre einen besorgniserregenden Anstieg der Verkehrstoten verzeichnet hatte. Dies führte zur Reformierung der „Sünderkartei“ im Jahr 1976 und zur Einführung des Punktesystems. Ab diesem Zeitpunkt wurden Punkte für Verkehrsvergehen vergeben, und bei Erreichen von 18 Punkten mussten Wiederholungstäter ihre Fahreignung in einer Prüfung nachweisen. 2014 folgte die zweite Reform, bei der das Register offiziell in Fahreignungsregister umbenannt wurde. Die Bewertung der einzelnen Delikte wurde überarbeitet, und der Führerschein konnte bereits ab acht Punkten entzogen werden.

Wiedervereinigung 1990 und erweiterter Zuständigkeitsbereich für das KBA Flensburg:

Mit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 wurde der Zuständigkeitsbereich des KBA auf das Gebiet der ehemaligen DDR ausgedehnt. Das Kraftfahrzeugtechnische Amt der DDR in Dresden wurde zur Außenstelle des KBA. Bis Anfang 1994 wurden fast acht Millionen Fahrzeuge mit DDR-Kennzeichen in das Register aufgenommen.

Aktuelle und zukünftige Herausforderungen und steigende Aufgaben im KBA Flensburg:

Das KBA hat inzwischen seinen Sitz in der Fördestraße in Flensburg. Mit über 57 Millionen Personen im Besitz eines Pkw-Führerscheins in Deutschland (Stand 2021) sind etwa 20 Prozent im Fahreignungsregister erfasst. Die Einführung des länger gültigen Punktesystems hat dazu beigetragen. Heute bleiben die Punkte länger aktiv und verfallen nicht so schnell wie früher. 

Die Verkehrssünden werden immer wieder von verschiedenen Aspekten beeinflusst, aber Geschwindigkeitsübertretungen, Handy-Nutzung am Steuer und Alkohol- sowie Drogenverstöße bleiben konstant auf den oberen Plätzen. Die KBA-Aufgaben erstrecken sich jedoch nicht nur auf die Verkehrssünden. Angesichts steigender individueller Mobilität und technologischer Innovationen im Autoverkehr überwacht die Behörde auch Fahrzeugtypgenehmigungen und -überprüfungen nach nationalen und europäischen Vorschriften.

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